Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

2. Aussenpolitik

91.041 Internationale humanitäre Hilfe. Weiterführung
Aide humanitaire internationale. Continuation

Botschaft: 03.06.1991 (BBl III, 337 / FF III, 357)

Ausgangslage

Die humanitäre Hilfe des Bundes wird auch in den kommenden Jahren ein wichtiger Ausdruck der Solidarität sein, die einen Grundsatz der schweizerischen Aussenpolitik darstellt. Dazu gehört, dass die schweizerische öffentliche Hilfe (1990: 0.30 % des Bruttosozialproduktes) weiterhin dem Durchschnitt derjenigen der OECD-Länder angenähert und schrittweise substantiell erhöht werden soll. Die humanitäre Hilfe wird dazu ihren Teil beitragen. Die Finanzplanung und die Perspektiven für die Jahre 1992-1995 bilden die Grundlage, um mit dieser Botschaft einen neuen Rahmenkredit von 1050 Millionen Franken für den Zeitraum vom 1. März 1992 bis mindestens 29. Februar 1996 zu beantragen. Wie bei den vorherigen Rahmenkrediten ist in dieser Summe eine Reserve für unvorhergesehene Notsituationen enthalten. Aufgrund der unsicheren Perspektiven und der sich abzeichnenden ausserordentlichen Entwicklungen in verschiedenen Regionen der Welt wurde sie dementsprechend bemessen.

Zwar ist der Beitrag der Schweiz zur Linderung der weltweiten und stetig wachsenden Not gezwungenermassen ungenügend. Auch bildet er nur einen kleinen Teil der gesamten Bemühungen der internationalen Gemeinschaft. Es ist jedoch unerlässlich, dass die Schweiz ihre internationale Mitverantwortung und Solidarität durch die unverminderte Weiterführung der humanitären Hilfe wahrnimmt und diesem Teil der öffentlichen Hilfe weiterhin ein entsprechendes Gewicht beimisst.

Verhandlungen

SR 01.10.1991 AB 1991, 848
NR 10.12.1991 AB 1991, 2308

Der Ständerat hiess als Erstrat den neuen Rahmenkredit von 1,05 Milliarden Franken oppositionslos mit 22 Stimmen gut. Die Aufstockung des Kredits, der rund 20 Prozent der gesamten öffentlichen Entwicklungshilfe ausmacht, war im Ständerat völlig unbestritten.

In der Debatte des Nationalrates wurde klargestellt, dass auch die humanitäre Hilfe in den jährlichen Budgets der Finanzsituation Rechnung tragen und allenfalls Kürzungen hinnehmen müsse. An den Rahmenkredit wurde von beiden Räten die Bedingung geknüpft, dass die Lieferung von schweizerischen Milchprodukten sowie Nahrungsmitteln in Form von Getreide oder Getreideprodukten zusammen ein Viertel des Rahmenkredites betragen soll. In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat mit 122:0 dem Entwurf zu.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

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